Benützungsregeln Anlage
Benutzungsregeln IndoorDiveCenterAnlage TauchTurm Seiersberg
Vor dem Betreten und der Benutzung der IndoorCiveCenterAnlage muss jeder Teilnehmer die Benutzungsregeln lesen und unterschreiben. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass der/die Teilnehmer die Benutzungsbedingungen zur Kenntnis genommen und verstanden hat/haben und erklärt sich mit der Einhaltung dieser einverstanden.
Die Benutzung der IndoorDiveCenteranlage erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und ist mit Risiken verbunden. Eine Nichteinhaltung der allgemein gültigen Tauch- und Schwimmregeln kann zu schweren Verletzungen bis zum Tod führen. Ebenso nimmt jeder Benutzer zur Kenntnis, dass es durch die Verwendung von Chlor zu Hautentzündungen jeder Art kommen kann.
Notfallnummern sind im Hallenbad, den Garderoben und im Erste Hilfe Raum ausgehängt: Feuerwehr 122 – Polizei 133 – Rettung 144, Im Erste Hilfe Raum im 3. Stock steht eine Liege, ein ErsteHilfeKoffer sowie ein Sauerstoffkoffer für den Notfall bereit.
Das IndoorDiveCenters TauchTurm Seiersberg wird im Eingangs- und Zugangsbereich sowie im Hallenbad und TauchTurm videoüberwacht. Toiletten und Garderoben sind von dieser Maßnahme ausgenommen.
Der Gruppenleiter übernimmt die Aufsicht über die Teilnehmer. Sollte diese Person nicht anwesend sein muss eine zweite, bzw. dritte Person aus der Gruppe bestimmt werden. Der Absolvierung eines ErsteHilfeKurses ist Voraussetzung für eine Einmietung. Die Aufsichtsperson ist verantwortlich für mutwillige Beschädigungen durch Teilnehmer.
Der Mieter kann 15 Minuten vor Beginn der Einmietung in die Garderoben im zweiten Stock. Eine Mietstunde umfasst 55 Minuten, das Wasser muss fünf Minuten vor Ende der vollen Stunde verlassen werden um einen reibungslosen Mieterwechsel zu gewährleisten. Der Hallenbadbereich muss nach Ende der vollen Stunde binnen 15 Minuten verlassen werden.
Es ist strengstens verboten die IndoorDiveCenterAnlage ab Garderobenbereich mit Schuhen zu betreten. Die WC-Anlagen gehören zum Nassbereich! Bei Nichteinhaltung wird vom Gruppenleiter bzw. der verursachenden Person eine Reinigungsgebühr von €50,00 eingehoben.
Der Vor- bzw. Nachmieter darf nicht durch Lärm oder andere Aktivitäten gestört werden. Nach Aufforderung des Nachmieters hat der Vormieter den Anlagenbereich zu verlassen.
Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Personen die an einer Krankheit oder physischer oder psychischer Beeinträchtigung leiden sind nicht berechtigt die IndoorDiveCenterAnlage zu nutzen. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Anlage betreten.
Jeder Benutzer muss sich an die Anweisungen des Personals halten. Bei Verstößen oder Zuwiderhandeln gegen die Anweisungen des Personals bzw. der Benutzungsbedingungen und Tauchstandards übernimmt der Betreiber der IndoorDiveCenterAnlage keine Haftung für damit verbundene Schäden und behält sich das Recht vor, Personen von der Anlage auszuschließen.
Im Falle eines Verweises aus der IndoorDiveCenterAnlage erfolgt keine Rückvergütung des Mietbeitrages. Ebenso erfolgt keine Rückvergütung, wenn der Mieter die Anlage frühzeitig auf eigenen Wunsch beendet.
Der Betreiber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder mit der Leitung der Veranstaltung oder Führung vertrauter Personen.
Der Gruppenleiter bzw. die Teilnehmer erteilen ihre Zustimmung, dass während der Aktivitäten vom Betreiber aufgenommene Fotos auf Videos, auf denen die Teilnehmer erkennbar sind, ohne Zustimmung auch für Werbezwecke verwendet werden dürfen.