Covid-19 Eröffnungsverordnung

(Stand: Mai 2021)

Genesen | Getestet | Geimpft

1. EINTRITT: GETESTET, GENESEN, GEIMPFT

Für den Eintritt/Zutritt zu Wellness-, Fitness-, und Spabereich, zu Veranstaltungen aber auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist in der Regel ein Nachweis über eine „geringe epidemiologische Gefahr“ vorzuweisen.
Damit sind alle getesteten, genesenen oder geimpften Personen gemeint, die mit Testung, überwundener Erkrankung oder Impfung diesen Nachweis erfüllen.

Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr benötigen keinen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

Folgendermaßen sieht die Regelung im Detail aus:

1.1. Getestet:
  • Negativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
  • Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
  • Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
  • Für Kinder sollen Schultests als Eintrittstests anerkannt werden

1.2. Genesen:

  • Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
  • Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen.
  • Nachweis über eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2.
  • Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.

1.3. Geimpft

  • Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf oder
  • Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf, oder
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf

oder

  • Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper vorlag.

1.4. Datenschutz

Sofern ein Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr vorzuweisen ist, ist der Inhaber einer Betriebsstätte zur Ermittlung folgender personenbezogener Daten der betroffenen Person ermächtigt:

1. Name,

2.Geburtsdatum,

3.Gültigkeitsdauer des Nachweises und

4.Barcode bzw. QR-Code.

Darüber hinaus ist er berechtigt, Daten zur Identitätsfeststellung zu ermitteln. D. h., der Betreiber bzw. Kursleiter darf auch einen Ausweis zur Identitätskontrolle verlangen.

Veröffentlichte Maßnahmen der WKO – vom 11.05.2021

Interne Covid 19 Baderegeln:

1. Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt in die Sportanlage nicht gestattet. Dies gilt auch für Personen mit Verdachtszeichen wie Husten, Niesen oder Fieber.

2. Die allgemeinen Hygieneregeln (Verzicht auf Händeschütteln, mehrmals tägliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife) und eine Husten-Nies-Etikette (Husten in Taschentuch oder Ellenbeuge, etc.) sind einzuhalten.

3. Menschenansammlungen sind zu vermeiden, insbesondere beim Betreten und Verlassen des Bades. Piktogramme, Hinweise, Leitsysteme, Bodenmarkierungen, Anordnungen des Personals, etc. sind zu beachten bzw. zu befolgen!

4. Am Haupteingang zur Anlage befindet sich eine Desinfektionsstation. Vor Eintritt in die Garderoben Hände desinfizieren! Vor dem Einstieg ins Wasser duschen und gründlich mit Seife/Duschgel waschen!

5. Eintritt in die Anlage im 2. Stock ist nur mit MNS-Maske erlaubt. Dieser muss in der Garderobe, dem Garderobenghang und den WC‘s getragen werden. Ein MNS-Maske im dritten Stock (Hallenbad und TauchTurm) ist nicht erforderlich!

 

6. Kinder bis 6 Jahre sind von der MNS Tragepflicht ausgenommen. Personen, welche aus medizinischen Gründen keine MNS-Maske zugemutet werden kann, müssen ein ärztliches Attest bezüglich der Ausnahmeregelung vorlegen. Ebenso muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches bestätigt, dass die betreffende Person nicht akut mit dem Coronavirus infiziert ist!

7. Kindern und unmündigen Minderjährigen (unter 14. Jahre) ist der Eintritt nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet (Änderung gegenüber der Badeordnung!). Die Eigenverantwortung sowie die Verantwortungen von Erwachsenen gegenüber aufsichtspflichtiger Kinder sind in der gesamten Badeanlage uneingeschränkt wahrzunehmen!

8. ABSTAND HALTEN, daher gilt in der gesamten Anlage ein Mindestabstand von 1 Meter zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben.

9. Die angeschriebenen, maximal zulässigen Personenanzahlen betragen in der Damengarderobe 5 Personen in der Herrengarderobe 4 Personen und in den WC`s jeweils 2 Personen (Hinweisschilder beachten).

10. Hinweisschilder und die angebrachten Bodenmarkierungen beachten!

11. Im Schwimmbecken sowie im TauchTurm ist ein Mindestabstand von 2 Metern gegenüber nicht im gemeinsamen Haushalt lebender Badegästen einzuhalten (ausgenommen kurzzeitige Unterschreitungen).

12. Weiters kann der ABSTAND von einem Meter von Kursleitern/Innen ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei wird das Tragen einer MNS-Maske empfohlen.

13. Auf dem Beckenumgang müssen enge Begegnungen vermieden und die gesamte Breite zum Ausweichen genutzt werden.

14. Die Ein- und Ausstiege der Becken sind rasch und ohne Verweilen zu benützen.

15. Bei der Nutzung von Sport- bzw. Tauchequipment durch mehrere SportlerInnen ist sicher zu stellen, dass alle Beteiligten vorher und nachher die Hände waschen oder desinfizieren. Wo es möglich ist, ist das Händewaschen dem Desinfizieren vorzuziehen. Hallenbad bzw. TauchTurm müssen nach dem Schwimmen unverzüglich verlassen und Menschenansammlungen vermieden werden.

16. Bei Nichteinhaltung der Maßnahmen können Sportstättenbetreiber und das autorisierte Personal einen Platzverweis sowie Betretungsverbot der Anlage aussprechen.

 Weitere Informationen & Anmeldungen 

K O N T A K T   I N D O O R   D I V E C E N T E R

Bürozeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 13h, Zentrumsleitung: Astrid Kozmuth

Premstätterstraße 1, A-8054 Seiersberg-Pirka (im Hauptgebäude STAKO workwear)
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