Hallenordnung und Sicherheitsbestimmungen TauchTurm und Hallenbad

1. Allgemeines
Die Hallenordnung gilt für die/den Nutzern/Innen der TauchTurm/Hallenbadanlage, die nur nach der Bezahlung des Mietpreises/bzw. Bezahlung des Kursbeitrages und erfolgter Registrierung im Tauchshop betreten werden darf. Die Nutzung darf erst nach Bezahlung und schriftlicher Registrierung erfolgen. Nach der Registrierung kann von den Mitarbeitern/Innen des TauchTurm Seiersberg jederzeit von jedem/er Butzer/in ein Sicherheitscheck bezüglich der angegebenen technischen Fertigkeiten gemacht werden. Bei Minderjährigen ab dem 14. Lebensjahr ist bei einer selbständigen Nutzung der Anlage die Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten erforderlich. Bei Minderjährigen unter 12 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. Im Hallenbad, Garderoben und Toilettenbereich bzw. im Tauchturm ist auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten. In den gesamten Räumlichkeiten der Anlage herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot. Das Verwenden von Glasflaschen ist verboten.

2. Zweck der Haus- und Badeordnung
Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Hallenbad und TauchTurmbereich . Ihre Beachtung liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Einmietung in den Hallenbad bzw. Tauchturmbereich unterwirft sich der Badegast den Bestimmungen der Haus- und Badeordnung sowie allen sonstigen Aufrechterhaltungen der Betriebssicherheit erlassenen Einzelanordnungen.

3. Benützung der Anlage:
Die Benützung des Hallenbades bzw. Tauchturmes und Terrassenbereiches ist nur dem jeweiligen Gast für die Dauer seiner Einmietung gestattet, wobei eine Mietstunde mit 55 Minuten berechnet wird. Nach Rücksprache mit dem Folgemieter und dessen Einverständnis können die Terrasse und der Hallenbadbereich benützt werden. Der Nachmieter darf nicht durch Lärm oder andere Aktivitäten gestört werden. Nach Aufforderung des Nachmieters hat der Vormieter den Hallenbadbereich samt Terrasse zu verlassen. Die gesamten Einrichtungen der Badeanlage sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadenersatz. Findet ein Mieter bzw. Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Aufsichtspersonal gebeten. Der Aufenthalt im Badebereich und den dazugehörigen Räumen ist nur in üblicher Badebekleidung und mit Badeschuhen gestattet. Jeder Badegast hat im Duschraum vor der Benutzung der Einrichtungen eine gründliche Körperreinigung unter Verwendung von Seife, Shampoo oder ähnlichem vorzunehmen. Der Gebrauch von Einreibemitteln aller Art ist vor und nach der Benützung der Badeanlage untersagt.

4. Ausnahmen:
Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden), offenen Wunden oder ansteckenden Hautausschlägen leiden, sowie Personen, die unter der Einfluss berauschender Mittel stehen sind von der Benutzung der Anlage ausgenommen. Kinder unter 8 Jahren und Personen, die infolge körperlicher oder geistiger Gebrechen nicht in der Lage sind das Bad und seine Einrichtungen ohne Gefährdung für sich oder andere zu benutzen, dürfen die Anlage nur in Begleitung Erwachsener oder einer entsprechenden Begleitperson betreten, denen auch dort die Aufsichtspflicht über die Kinder oder die ihnen anvertraute Person obliegt.

5. Risiko
Tauchen ist eine Risikosportart. Die Ausübung dieser Sportart ist mit einem nicht kalkulierbaren Restrisiko verbunden und erfordert daher ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und sicherungsspezifischem Können Die Benützung und der Aufenthalt in der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Taucher sowie Apnoisten dürfen aus Sicherheitsgründen ausschließlich nur mindestens zu zweit die Anlage nützen. Für die Benützung des TauchTurmes gilt für Taucher eine Nutzung für maximal 8 Gerätetaucher gleichzeitig. Der Betreiber sorgt für die Funktonstüchtigkeit der Anlage, er übernimmt aber keine Verantwortung für mangelnde Kenntnis bei Ausübung des Tauchsportes und den damit verbunden Gefahren. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.

6. Sicherheit
Nach der Registrierung dürfen nur diejenigen Teile der Anlage benutzt werden für die eine Nutzungsberechtigung besteht. Das Hauspersonal ist berechtigt zu prüfen, ob ein Nutzer/eine Nutzerin über die in der Registrierung angegebenen Fertigkeiten verfügt. Sämtliche von den Hallennutzern/innen mitgebrachte Tauch bzw. Apnoeausrüstung muss den einschlägigen Normen für Tauch- bzw. Apnoeausrüstungen entsprechen. Das Tauchen mit fehlerhafter bzw. nicht funktionstüchtiger Ausrüstung ist verboten. Es soll nur Ausrüstung verwendet werden, mit der man vertraut ist.

7. Eintritt
Die Miete für Bad und/oder Tauchturm ist vor der Benützung im Tauchshop im Parterre des Gebäudes zu entrichten. Ohne vorherige Bezahlung der Miete bzw. Badeintrittes ist die Benützung der Anlagen nicht erlaubt. Der Verlust eines Garderobenschlüssels ist wegen Diebstahlsgefahr sofort zu melden. Wird der Schlüssel nicht mehr gefunden, so sind an den Betreiber gegen Quittung für Ersatzbeschaffung Euro 15,– zu hinterlegen.

8. Haftung:
Die Badegäste benutzen das Hallenbad/Tauchturm und Terrasse einschließlich seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr unbeschadet der Verpflichtung des Anlagenbetreibers, das Hallenbad, Tauchturm und Terrasse in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- bzw. Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fahrzeuge sind nur auf dem Parkplatz abzustellen. Für Verlust oder Beschädigung wird keine Haftung übernommen.

9. Verhalten im Hallenbad
Die Mieter bzw. Badegäste haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.

Untersagt sind insbesondere:

  • der Betrieb von Rundfunkgeräten und Musikinstrumenten innerhalb des Gebäudes
  • die Benützung der Anlage unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss ist verboten
  • das Rauchen im gesamten Gebäudekomplex, inklusive Lift, Stiegenhaus
  • das Mitbringen von Speisen, Hunden und sonstigen Tieren
  • das Verwenden von Glasgegenständen
  • der Verkauf und Vertrieb von Waren und die Ausübung einer gewerbsmäßigen oder propagandistischen Tätigkeit ohne besondere Genehmigung des Betreibers.
  • Das Mitbringen von Tieren ist verboten.

Die Umkleidekabinen dienen nur zum An – und Auskleiden und sind nach Verlassen der Anlage räumen. Die Garderobe ist in den Garderobenschränken unterzubringen. Die Schränke sind zu verschließen. Eine Ablage der Kleider in der Schwimmhalle ist nicht gestattet. Der Verlust eines Garderobenschlüssels ist wegen Diebstahlgefahr sofort zu melden. Das Schwimmerbereich des Hallenbeckens darf grundsätzlich nur von geübten Schwimmern benutzt werden. Der Tauchturmbereich darf nur von mindestens 8 autorisierten Personen benutzt werden. Bei Trainingseinheiten mit Tauchgerät darf im Bad/Tauchturm nur mit plastifiziertem Blei getaucht werden. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen sind untersagt. Die Benützung von Augenschutzbrillen erfolgt auf eigene Gefahr.

Es ist untersagt:

  • auf den Beckenumgängen zu turnen
  • an den Einstiegsleitern zu turnen
  • jede Verunreinigung des Wassers

Es wird gebeten, Gegenstände, die innerhalb des Hallenbades gefunden werden sofort beim Personal abzugeben. Über die Fundsachen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

10. Kurse
Kurse dürfen nur nach Anmeldung und Genehmigung durch den Betreiber der Anlage abgehalten werden. Die halleneigenen Kurse haben Vorrang gegenüber den Kursen anderer Organisatoren. Kurse dürfen nur nach Anmeldung und Genehmigung durch den Betreiber der Anlage abgehalten werden. Die halleneigenen Kurse haben Vorrang gegenüber den Kursen anderer Organisatoren.

11. Gruppenverantwortung:
Der/die Leiter/in einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer/innen und hat für die Sicherheit des Badebetriebes und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Wir stellen keinen Bademeister oder Aufsichtsperson. Bei Anmietung durch Gruppen übernimmt 1 Person die Aufsicht für die Gruppenmitglieder, sollte diese Person nicht anwesend sein muss eine zweite, bzw. dritte Person aus der Gruppe genannt werden. Die Aufsichtsperson ist auch verantwortlich für mutwillige Beschädigungen durch Gruppenmitglieder Die Aufsichtsperson für die Gruppe ist für den Fall der Einzelanmietung Turm bzw. Bad für die Kontrolle der Fixierung der Raumsperre zwischen Tauchturm/Hallenbad verantwortlich. Ebenfalls ist zu kontrollieren ob die Verbindungstür verschlossen und versperrt ist.

12. Ausschluss
Das Aufsichtspersonal übt gegeben über allen Besuchern das Hausrecht aus und ist befugt, Personen, welche

  • die Sicherheit und Ordnung gefährden
  • andere Badegäste belästigen
  • trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen aus dem Hallenbad/Tauchturm zu verweisen. Besitzern/Innen von Abonnements wird in diesem Falls das Abonnement entzogen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Wer gegen die Hallenreglen verstößt bzw. den Anordnungen des Aufsichtspersonals nicht Folge leistet, kann von der Benützung der Anlage ausgeschlossen werden, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Miet bzw. Kurspreises besteht. Der Zutritt kann auf Zeit oder auf Dauer untersagt werden. Bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung ist das Aufsichtspersonal berechtigt, zur Feststellung der Personalien die Ausweispapiere zu verlangen.

13.Inkrafttreten:

Die Haus -und Badeordnung tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
TauchTurm Seiersberg
Premstätterstrasse 1, 8054 Graz

14. Videoüberwachung

Die Anlage des IndoorDiveCenters TauchTurm Seiersberg wird im Eingangs- und Zugangsbereich sowie im Hallenbad videoüberwacht. Toiletten und Garderoben sind von dieser Maßnahme ausgenommen